Scheissflug

Ärger mit einem Flug? Annullierung, Verspätung, wegen Überbuchung zurückgelassen?


Wir kümmern uns um deine fällige Entschädigung, die bis zu 600 € betragen kann.
  • Kein Kostenrisiko für dich
  • Billigster Anbieter – nur im Erfolgsfall 15 % Provision (inkl. MwSt.)
  • Hohe Transparenz
  • Beste Erfolgsaussichten durch fachanwaltliche Expertise und bewährtes Forderungsmanagement

    Nimm dein Recht stressfrei wahr! Prüf deine Entschädigungsansprüche:
    • Welche Probleme gab es mit deinem Flug?
    • Flug hatte Verspätung
    • Flug wurde gestrichen
    • Ich wurde nicht mitgenommen
    Durch die Nutzung unseres Formulars stimmst du zu, dass deine Angaben und Daten zur Beantwortung deiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Weitere Hinweise hierzu findest du in unserer Datenschutzerklärung. Du kannst deine Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@scheissflug.de widerrufen.
    • Wann wurde dir der Flugausfall mitgeteilt?
    • weniger als 7 Tage vor Abflug
    • 7 bis 14 Tage vor Abflug
    • mehr als 14 Tage vor Abflug
    • Hat dir die Fluggesellschaft einen Alternativflug angeboten, der nicht mehr als 1 Std. früher startete und nicht mehr als als 2 Std. später als der ursprüngliche Flug landete?
    • Ja
    • Nein
    Zurück
    • Was war der Grund für die ?
    • Streik, höhere Gewalt oder Sperrung des Luftraums
    • Vermeidbare Probleme oder ein technischer Defekt
    • Ich kenne den Grund nicht
    Zurück
    • Weshalb wurde dir die Mitnahme verweigert?
    • Überbuchung
    • Personenbezogene Gründe (fehlende Dokumente, Gesundheitszustand, Einstufung als Sicherheitsrisiko, eigene Verspätung, etc.)
    Zurück
    • Hast du dich mit der Fluggesellschaft geeinigt?
    • Ja :ich habe ein Angebot der Gesellschaft akzeptiert und auf meinen Flug verzichtet.
    • Nein
    Zurück
    • Geplanter Abflug
    • :
    • Geplante Ankunft
    • :
    • Tatsächliche Ankunft
    • :
    Zurück Weiter
    • Hier kannst du uns noch zusätzliche Angaben machen oder Infos geben, falls du zusätzlich noch Schadenersatzansprüche hast:
    ZurückWeiter
    • Bitte gib das Konto an, auf dem die Auszahlung erfolgen soll:
    ZurückWeiter
    ZurückAuftrag erteilen

    Deine Rechte als Fluggast

    Grundlage für finanzielle Entschädigungen im Rahmen des Leistungsangebots von Scheissflug.de ist die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Sie regelt, welche Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen den Fluggästen im Fall von Annullierung oder großer Verspätung sowie bei Nichtbeförderung z.B. wegen Überbuchung von Flügen zustehen. Auch bei Änderungen der Flugzeiten wie z.B. durch Umbuchungen oder bei verpassten Anschlussflügen können Ausgleichsleistungen fällig werden.

    Die Entschädigungspauschalen nach den EU-Fluggastrechten sind gestaffelt nach Entfernung und können bis zu 600 Euro betragen. Dabei ist es unerheblich, ob du eine First-Class-Buchung oder ein 20-Euro-Ticket von einem Billigflieger hast, oder ob der Flug Teil einer Pauschalreise war.

    mehr über deine Rechte

    Deine Rechte als Fluggast

    Berechtigte Ansprüche durchsetzen

    Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe. Obwohl das vorgegebene System der Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen nach der EU-Verordnung 261/2004 verbindlich ist, weisen Airlines berechtigte Forderungen dennoch vielfach zurück oder reagieren einfach nicht – wohl in der Annahme, dass viele Passagiere mögliche Kosten und den zeitaufwändigen Stress eines juristischen Streits scheuen.

    Mit Scheissflug.de – dem billigsten Anbieter für Fluggastentschädigungen – gelangst du ohne Kostenrisiko und ohne großen Aufwand zu deiner Entschädigung. Wir erheben nur im Erfolgsfall eine Provision von 15 % (inkl. MwSt.) auf den Entschädigungsbetrag. Das gilt ebenso, wenn wir für deine Sache vor Gericht ziehen müssen. Wir übernehmen die Kostenrisiken, da wir vom Erfolg unserer Arbeit überzeugt sind.

    mehr über unser Angebot

    Scheissflug.de beauftragen

    Mit unserem Formular kannst du einfach überprüfen, ob dein Flug für eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung berechtigen könnte. Nachdem du uns online beauftragt hast, nehmen wir Kontakt mit dir auf, da wir von dir eine Vollmacht benötigen, deine Ansprüche vertreten zu dürfen. Dann gehen wir die Durchsetzung deiner Rechte an, transparent und zu fairen Bedingungen. Kosten entstehen dir in keinem Fall. Den Fortgang der Sache kannst du in einem speziell gesicherten Kundenkonto, das wir für dich anlegen, kontinuierlich online verfolgen.

    Deine Ansprüche auf Entschädigung sind bei uns bestens platziert, weil wir der billigster Anbieter für Fluggastentschädigung sind und uns auf die anwaltliche Erfahrung aus Tausenden erfolgreicher Fälle im geschäftsmäßigen Forderungsmanagement stützen können.

    mehr über den Ablauf